„Veränderung braucht Mut. Und manchmal beginnt dieser Mut mit der Entscheidung, sich selbst wichtig zu nehmen.“
Konditionen
Ich führe eine Privatpraxis für Selbstzahler und Privatpatienten.
Vereinbarte Termine können telefonisch oder per E-Mail bis zu 48 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage wird eine Ausfallpauschale von 50,00 EUR fällig. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden wird das gesamte Stundenhonorar berechnet.
Leistungen:
Telefonisches Vorgespräch (15 - 30 Minuten): kostenlos
Erstgespräch mit Anamnese (90 Minuten): 160 Euro
Therapiesitzung (50-60 Minuten): 110 Euro
Psychotherapeutische Leistungen, die der Behandlung und Linderung von Erkrankungen dienen, sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ermäßigtes Honorar:
Mir ist es ein Anliegen, dass psychotherapeutische Unterstützung nicht an der finanziellen Situation scheitert. Deshalb halte ich jeden Monat ein begrenztes Kontingent an Terminen zu einem reduzierten Honorar bereit.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder sich in einer finanziell belastenden Lebenssituation befinden, sprechen Sie mich gerne vertrauensvoll an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Kostenübernahme durch Krankenkassen:
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Bei privat Krankenversicherten kann eine teilweise oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten möglich sein. Dies ist abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen und dem jeweiligen Tarif. Einige private Krankenversicherungen übernehmen psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktikerinnen für Psychotherapie, teilweise im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und/oder mit bestimmten Erstattungsgrenzen.
Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Heilpraktikerin für Psychotherapie übernommen werden. Lassen Sie sich die Kostenübernahme möglichst schriftlich bestätigen.
Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Krankenversicherung bleibt die vereinbarte Vergütung für die Behandlung von Ihnen zu tragen.
